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BAFA Förderung für unsere Klimaanlagen

Achtung! Förderung seit 01.02.2023 vorübergehend ausgesetzt!

 

Seit dem 01.01.2021 gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG. Diese umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.

Neben klassischen Luft-Wärmepumpen zur Wohnraumbeheizung werden auch Luft-Luft-Wärmepumpen als förderwürdig eingestuft. Hierunter fallen unsere Mitsubishi Heavy Industries Split Klimaanlagen. Eine Neuanschaffung unserer Mono-Split-Klimaanlagen wie auch Multi Split Anlagen werden in der Regel mit 25% gefördert.

Grundlage hierfür ist, dass bei einem Bestandsgebäude der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusätzlich muss die Klimaanlage mindestens zehn Jahren "dem Zweck entsprechend" genutzt werden.

Wer darf den BAFA Antrag für Klimaanlagen stellen?

 • Berechtigt sind Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften von Wohnung

 • Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer

 • sowie kommunale Betriebe.

Ohne die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE), ist eine Antragstellung allerdings nur für den Bereich „Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ möglich.

Bedeutet für die Antragsstellung einer Klimaanlage darauf geachtet werden muss, dass diese neben dem Kühlen auch fähig ist, zu heizen und hierfür als förderfähig eingestuft ist.

Ob sich das Heizen mit der Klimaanlage lohnt und was das Ganze kostet, erfahren Sie in unserem passenden Ratgeber dazu.

Bei uns müssen Sie sich aber darüber keine Sorgen machen, denn alle unsere Klimaanlagen sind so zusammengestellt, dass Sie als Heizungstechnik förderfähig ohne Energie Effizienz Experten sind.

Hier werden die wichtigsten Fragen zur BAFA-Förderung für Klimaanlagen geklärt:

1. Wann muss der Zuschuss beim BAFA beantragt werden?

Der Förderantrag für einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss bereits VORBeginn der Maßnahme/ Vor dem Kauf der Klimaanlage erfolgen! Nachträglich wird leider kein Antrag mehr bewilligt.

2. Wo genau kann ich meinen Förderantrag stellen?

Den Antrag auf Förderung stellen Sie beim BAFA mit einem Online-Formular. (<-hier zum Formular)

Keine Angst. Wir haben Ihnen eine Hilfestellung für den Förderantrag erstellt, mit der Sie Schritt für Schritt die Förderungen beantragen können. Diesen finden Sie hier.->Hilfestellung-Förderantrag-BEG-Einzelmassnahmen

Oder im Download Bereich unserer Klimaanlagen.

3. Für welche Klimaanlagen gibt es die BAFA Förderung?

Gefördert werden neben Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) neuerdings auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Darunter zählen auch unsere Mitsubishi Heavy Industries Klimaanlagen. Die geförderten Anlagen sind hier zu finden:

BAFA geförderte Mitsubishi Heavy Klimaanlagen.

4. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Geräte?

Alle förderfähigen Geräte finden Sie in der BAFA-Liste. Diese Liste wird regelmäßig von uns aktualisiert. Die jeweils gültige Version finden Sie in der offiziellen BAFA-Liste. Sollte eine unserer Anlagen nicht in der Auflistung zu finden sein, reichen Sie einfach das dazugehörige Ökodesignblatt der Anlage mit ein. Diese finden Sie bei entsprechenden Produkten ebenfalls im Downloadbereich.

5. Welche Kosten werden von der BAFA übernommen?

Ab einem Investionsvolumen von mindestens 2000€ Brutto, übernimmt das BAFA grundsätzlich 25% der Kosten für die Installation und Inbetriebnahme und der Anschaffungskosten der Klimaanlage.

Sie haben Fragen zu den geförderten Klimaanlagen, bspw. für Ihr Einfamilienhaus? Und suchen eine passende Kombination?

Sprechen Sie uns gerne an: 05445 9847 2680

per Mail: info@kb-shopundservice.de

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